Arbeiten unter Tage in Druckluft

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Arbeiten unter Tage in Druckluft

Der Einsatz von Druckluft bei Arbeiten unter Tage, insbesondere im Tunnelbau, verlangt umfangreiche Kenntnisse der physikalischen Grundlagen, medizinischen Besonderheiten und gesetzlichen Regelungen. Dieses Seminar bietet eine fundierte Qualifizierung für Personen, die solche Arbeiten planen, beaufsichtigen oder durchführen. Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen legt das Seminar besonderen Wert auf die praktische Anwendung, z. B. durch Fallanalysen und Gruppenarbeiten. Abschließend besteht die Möglichkeit zur Prüfung zur theoretischen Fachkunde gemäß § 18 Druckluftverordnung.

Das Seminar vermittelt die wesentlichen Inhalte zur sicheren Durchführung von Arbeiten unter Tage in Druckluft. Neben den rechtlichen und technischen Aspekten erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Überdruck-Medizin sowie in physikalische Grundlagen, die bei der Planung und Durchführung zu beachten sind. Durch Gruppenarbeiten und die Analyse konkreter Arbeitssituationen entsteht ein hohes Maß an Praxisbezug. Die optionale Prüfung qualifiziert die Teilnehmenden zur Beantragung eines Befähigungsscheines gemäß Druckluftverordnung.

Weitere Kursinformationen

 

  • Relevante Rechtsgrundlagen und Regelwerke für Arbeiten unter Druckluft

  • Anforderungen der Druckluftverordnung und der RAB 25

  • Physikalische Grundlagen des Überdrucks und Auswirkungen auf den menschlichen Körper

  • Grundlagen der Überdruck-Medizin: Risiken, Symptome, Prävention

  • Praktische Aspekte der Durchführung von Druckluftarbeiten

  • Erkennen und Bewerten von Gefährdungen und Belastungen

  • Ableitung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen

  • Gruppenarbeit an einer Modellbaustelle zur Vertiefung des Erlernten

  • Möglichkeit zur Abschlussprüfung (theoretische Fachkunde)

 

 

  • Führungskräfte und Aufsichtführende im Tunnelbau

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • Mitarbeitende der Arbeitsvorbereitung und Maschinentechnik

  • Weitere Fachkundige, die mit der Planung, Leitung oder Überwachung von Druckluftarbeiten betraut sind

 

 

  • Es sind keine Teilnahmevoraussetzungen für das Seminar erforderlich.

  • Für die Teilnahme an der Abschlussprüfung zur theoretischen Fachkunde gelten jedoch gesonderte Voraussetzungen gemäß DruckLV und RAB 25 (siehe Hinweise).

 

Tag 1: Grundlagen und Regelwerke

  • Einführung, Vorstellung, rechtlicher Rahmen

  • Druckluftverordnung und Arbeitsschutzregel RAB 25

  • Physikalische Grundlagen und medizinische Aspekte

Tag 2: Praxis und Anwendung

  • Durchführung von Druckluftarbeiten aus Sicht der Praxis

  • Analyse von Gefährdungen und Belastungen

  • Gruppenarbeit: Entwicklung eines Druckluftarbeitskonzepts an der Modellbaustelle

Tag 3: Prüfungsvorbereitung und Abschluss

  • Vertiefung der Inhalte

  • Fragen und Diskussion zur Prüfung

  • Abschlussprüfung zur theoretischen Fachkunde (optional)

Die Teilnehmenden:

  • Kennen die relevanten Regelwerke für Arbeiten in Druckluft

  • Verstehen die physikalischen und medizinischen Grundlagen des Überdrucks

  • Können Gefährdungen einschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen

  • Sind vorbereitet auf die theoretische Fachkundeprüfung gemäß Druckluftverordnung

  • Können sicherheitsrelevante Entscheidungen bei Arbeiten unter Druckluft fachlich fundiert treffen

 

  • Teilnahmebescheinigung für alle Seminarteilnehmenden

  • Optional: Prüfungsnachweis der theoretischen Fachkunde gemäß § 18 DruckLV Abs. 2 Nr. 2
    (Prüfung erfolgt durch die staatliche Arbeitsschutzbehörde, nicht durch die BG BAU)

 

 

  • Dauer: 16 Lehreinheiten (dreitägig)

  • Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist nur mit Nachweis der in der RAB 25 genannten Voraussetzungen möglich:

    • Abgeschlossene Ausbildung in einem baufachlichen Beruf oder gleichwertige Qualifikation

    • Leitungsfunktion bei Druckluftarbeiten

    • Nachweis von mindestens 50 Drucklufteinsätzen, z. B. durch Schleusenbuch-Kopien und eine Bestätigung durch den Fachkundigen

  • Die erforderlichen Nachweise und der schriftliche Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines sind zu Seminarbeginn vorzulegen

  • Eine Teilnahme ohne Prüfung ist ebenfalls möglich – in diesem Fall entfällt die Möglichkeit zur Fachkundeanerkennung