Fachseminar zur Fortbildung beauftragter Kranführerinnen und -führer
Fachseminar zur Fortbildung beauftragter Kranführerinnen und -führer
Der Betrieb von ortsveränderlichen Turmdrehkranen und Autokranen erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Fachkenntnis. Dieses Fachseminar richtet sich an beauftragte Kranführer*innen, die bereits über Qualifikation und Erfahrung verfügen und ihre Kenntnisse im Rahmen einer Fortbildung gemäß den geltenden Vorschriften auffrischen möchten. Neben rechtlichen Grundlagen behandelt das Seminar typische Herausforderungen im Baustellenalltag, Maßnahmen zur sicheren Lastenbewegung sowie die richtige Auswahl und Anwendung von Anschlagmitteln. Ein gezielter Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden ist Bestandteil des Konzepts.
Das Seminar dient der qualifizierten Fortbildung bereits beauftragter Kranführer*innen, wie sie durch die Unfallverhütungsvorschrift Krane (§ 29) sowie die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit TRBS 1116 gefordert wird. Im Fokus stehen aktuelle Anforderungen an die sichere Verwendung ortsveränderlicher Turmdreh- und Autokrane. Die Inhalte werden praxisnah vermittelt, ergänzt durch Erfahrungsberichte der Teilnehmenden und Diskussionen über sicherheitsrelevante Situationen aus dem Arbeitsalltag.
Weitere Kursinformationen
Inhalte
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Aktuelle rechtliche Grundlagen (UVV Krane, BetrSichV, TRBS 1116)
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Verantwortung und Pflichten als beauftragter Kranführerin
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Kontrollen vor Inbetriebnahme: Sichtprüfung, Funktionskontrolle, Dokumentation
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Auswahl geeigneter Lastaufnahme- und Anschlagmittel
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Sicherer Lastentransport: Anschlagen, Heben, Führen, Absetzen
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Besondere Anforderungen an Ortsveränderliche Turmdrehkrane und Autokrane
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Außerbetriebnahme und Stilllegung – sicher und regelkonform
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Erfahrungsaustausch über betriebliche Praxis und Herausforderungen
Zielgruppen
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Beauftragte Kranführer*innen, die bereits über eine Qualifikation gemäß UVV Krane § 29 verfügen
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Personen mit schriftlicher Beauftragung durch den Arbeitgeber zum Führen von Turmdreh- oder Autokranen
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Personen, die eine Fortbildung zur Aktualisierung ihrer Kenntnisse absolvieren möchten
Voraussetzungen
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Erfüllung der Anforderungen gemäß UVV Krane § 29 und TRBS 1116
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Vorliegen einer schriftlichen Beauftragung durch die Unternehmerin oder den Unternehmer
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Ausreichende Deutschkenntnisse für das Verständnis von Fachinhalten und Sicherheitsanweisungen
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Hinweis: Keine Erstausbildung oder Unterweisung im Sinne der Erstqualifikation
Programm
Tag 1: Grundlagen, Verantwortung, Praxisanforderungen
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Begrüßung, Vorstellung, Zielsetzung der Fortbildung
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Rechtlicher Rahmen: UVV, BetrSichV, TRBS 1116
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Verantwortung als beauftragter Kranführerin
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Kontrollmaßnahmen vor Inbetriebnahme
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Auswahl und Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmitteln
Tag 2: Anwendung, Erfahrungsaustausch, Sicherheitsaspekte
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Richtiger Lastentransport – praxisnahe Umsetzung
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Sicherheit bei Turmdreh- und Autokranbetrieb
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Organisation der Außerbetriebnahme
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Erfahrungsaustausch: typisches Fehlverhalten, Best Practices
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Abschlussdiskussion, Feedback
Lernziele
Nach dem Seminar:
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Kennen die Teilnehmenden die aktuell geltenden Vorschriften für das sichere Führen von Kranen
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Können sie ihre Tätigkeit als verantwortliche Kranführer*innen rechtssicher und sicherheitsbewusst ausüben
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Verfügen sie über aktuelles Wissen zur Auswahl und Anwendung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln
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Haben sie ihre Kenntnisse zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen praxisnah vertieft
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Können sie Risiken bei der Inbetriebnahme, im Lasttransport und bei der Außerbetriebnahme zuverlässig bewerten
Abschluss
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Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fortbildung für beauftragte Kranführer*innen
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Hinweis: Keine Qualifikation zur Erstbeauftragung; es handelt sich um eine Fortbildungsmaßnahme
Hinweise
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Dauer: 16 Lehreinheiten (wahlweise zwei- oder dreitägig)
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Das Seminar behandelt ausschließlich ortsveränderliche Turmdrehkrane und Autokrane
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Nicht geeignet für die Erstausbildung oder Erstunterweisung gemäß § 29 UVV Krane
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Persönliche Erfahrungen der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht und werden integriert